Der Personenschutz umfasst die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person vor Angriffen durch Dritte in der Öffentlichkeit.
Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren und die Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit der Schutzperson. Unsere Mitarbeiter haben die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO absolviert und erfüllen damit die Anforderungen eine Person schützen zu können.
Durch die umfangreiche Ausbildung unserer Leibwächter in Rechtskunde, Psychologie sowie Fahrtraining können wir voll und ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
◦ Personenschutz von VIPs, Künstlern
◦ Schutz ihrer Mitarbeiter, bspw. bei der Abrechnung