Wir gewährleisten optimalen Schutz Ihrer Veranstaltung. Unsere Sicherheitskräfte sind auf Gefahrensituationen vorbereitet und greifen auf jahrelange Erfahrungen zurück. Sie haben die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO absolviert und werden vor jeder Veranstaltung über Besonderheiten und die Rahmenbedingungen aufgeklärt.
Unsere Sicherheitskräfte übernehmen während des Events das Hausrecht des Veranstalters und sind damit befugt, Unruhestifter von der Veranstaltung auszuschließen.
Unser Aufgabengebiet umfasst:
◦ Einlasskontrollen
◦ Bühnenschutz
◦ Taschenkontrollen
◦ Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung
◦ Konfliktschlichtung bei Gefahrandrohung